je nach Teilnehmerzahl: Klausur oder mündliche Prüfung
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die regelmäßige und qualifizierte Teilnahme (maximal 2 Fehlsitzungen)
Stellenwert für die Note in der Endnote:
Für Lehramt Gymnasium: 5% entsprechend den LP (6:120)
Für Lehramt Realschule: 10% entsprechend den LP (6:60)